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Kreis Düren

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Wer macht was?

Ansprechpartner/innen aus dem Bereich Bauordnung

Bauordnung (Untere Bauaufsicht)

Für die Aufgaben:

Bauberatung| Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen| Grundstücksvereinigungen und –teilungen| Abgeschlossenheitsbescheinigungen in den Gemeinden:

Aldenhoven| Inden| Langerwehe| Linnich| Niederzier| Titz sowie der Stadt Linnich

sind Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Herr Batirer

Herr Behrens

Frau Dohmen

Herr Müller (Sachgebietsleitung Nord)

Herr Pelzer

Frau Stein

Herr Weber

Für allgemeine baurechtliche Anfragen nutzen Sie gerne das Sammelpostfach: amt63kreis-duerende

Für den Außendienst (Baubesichtigung, Bauabnahme, Zeltabnahme)

Herr Schaffrath

Für die Aufgaben:

Bauberatung| Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen| Grundstücksvereinigungen und –teilungen| Abgeschlossenheitsbescheinigungen in den Gemeinden:

Hürtgenwald | Kreuzau | Merzenich | Nörvenich | Vettweiß sowie der Städte Heimbach und Nideggen

sind Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Frau Blumberg

Frau Breuer (Sachgebietsleitung Süd)

Frau Groß

Frau Gabler

Herr Korsten

Herr Skatulla

Herr Stein 

Für allgemeine baurechtliche Anfragen nutzen Sie gerne das Sammelpostfach: amt63kreis-duerende

Für den Außendienst (Baubesichtigung, Bauabnahme, Zeltabnahme)

Herr Göbbels

Für die Bearbeitung ordnungsbehördlicher Verfahren und Auskünfte | Ordnungswidrigkeiten | schriftliche Beschwerden und Eingaben in den Kommunen sind Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Frau Claßen Sachgebietsleitung
Frau Krämer Inden | Merzenich | Nörvenich
Frau Kramer Niederzier | Vettweiß
Frau Heidbüchel Aldenhoven | Linnich | Titz | Langerwehe | OBA Jülich
Herr Stollenwerk Hürtgenwald | Kreuzau | Nideggen | Heimbach | OBA Düren

Für die Aufgaben:

  • Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis

ist Ihr Ansprechpartner:

Bitte nutzen Sie das Antragsformular.

Achtung: Für Auskünfte aus Gemarkungen der Städte Düren und Jülich sind die Städte selber zuständig. Richten Sie dafür bitte Ihre Anfragen an: baulastauskunftduerende, oder bauordnungsamtjuelichde.

  • Fertigen von Kopien und Dateien aus Altakten: 

ist Ihr Ansprechpartner 

Bitte nutzen Sie das Antragsformular. (Öffnet in einem neuen Tab)

Bitte beachten Sie, dass zur Aktenfindung zwingend die Bauscheinnummer angegeben werden muss. Falls diese nicht vorliegt teilen Sie uns in jedem Fall bitte den Namen des damaligen Bauherren und das genaue Baujahr mit. Ohne die Angabe dieser Informationen können wir leider keine Akten finden.

Beachten Sie ebenfalls, dass Akten erst ab dem Jahre 1946 existieren können.

Anträge zu denkmalrechtlichen Angelegenheiten nach § 15 DSchG NRW, wie

   - Antrag auf Grabungserlaubnis nach § 15 Abs.1 Nr.2 DSchG NRW

   - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 DSchG NRW für den Einsatz von Metalldetektoren

richten Sie bitte an das zentrale E-Mail Postfach: denkmalkreis-duerende

Weitere Informationen:

Kontakt

Bauordnungsamt

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