Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf.
Mit der Reform des Kinderbildungsgesetz NRW ab dem 01.08.2027 wird an die Träger die Anforderung formuliert, Betreuungszeiten zu flexibilisieren, um Betreuungszeiten stärker am Bedarf von Familien auszurichten. Neben den bisher bekannten Betreuungsumfängen von 25, 35 und 45 Wochenstunden können auch Betreuungsumfänge von 30 oder 40 Wochenstunden angeboten werden.
Bei einem benötigen Betreuungsumfang von mehr als 35 Wochenstunden (40 oder 45 Stunden) ist der individuelle Betreuungsbedarf nachzuweisen.
Zur Bedarfsfeststellung stellt das Jugendamt ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Dieses ist für das Kindergartenjahr 2027/2028 neu einzureichen. Für die darauffolgenden Kindergartenjahre ist eine erneute Vorlage des Formulars bei kontinuierlich fortgeführten Betreuungsverhältnissen (Bestandskinder) nicht erforderlich, sofern sich keine Änderungen des Beschäftigungsumfangs oder der sonstigen persönlichen Verhältnisse, die für die Bedarfsfeststellung maßgeblich sind, ergeben haben. Geänderte Voraussetzungen sind umgehend mitzuteilen.
- Erklärungsbogen für "Arbeitgeberbescheinigung für einen Betreuungsbedarf über 35 Stunden pro Woche"PDF-Datei123,23 kB
- Bedarfsnachweis für einen Betreuungsplatz über 35 Stunden pro Woche (Online Antrag) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Arbeitgeberbescheinigung für einen Betreuungsbedarf über 35 Stunden pro WochePDF-Datei90,19 kB

