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Kreis Düren

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Reisen mit Haustieren

Was ist bei Reisen mit Haustieren wie Hund, Katze und sonstigen Haustieren zu beachten.

Bei Reisen mit Haustieren wie Hund, Katze und sonstigen Haustieren wird unterschieden, ob man innerhalb der EU oder in ein Drittland reist.

Innerhalb der EU muss für jedes Tier ein blauer Heimtierpass mit einer gültigen Tollwutimpfung vorliegen. Diese werden von den niedergelassenen Tierärzte ausgestellt. Außerdem muss das Tier mit Hilfe eines Mikrochip gekennzeichnet sein, dessen Nummer im Heimtierpass vermerkt ist.

Leider kommt es immer wieder vor, dass, oft auch aus Unwissenheit, Tierliebe oder Mitleid, vor allem Jungtiere ohne gültigen Tollwutschutz nach Deutschland gebracht werden. Die Gefahr, dass die für Mensch und Tier sehr gefährliche und unheilbare Tollwut eingeschleppt wird, ist groß. Deshalb wird eine solche illegale Einfuhr dann auch streng geahndet und das Tier muss auf Kosten des Halters in eine Quarantänestation verbracht werden.

Bei Reiseländern, die nicht der EU angehören (Drittländer), sind vorab die jeweiligen Einreisebedingung beim zuständigen Konsulat selbständig zu erfragen. Gegebenenfalls kann hier zur Einreise in ein Drittland eine amtliche Gesundheitsbescheinigung o.a. notwendig sein. Diese Bescheinigung kann durch eine amtliche Tierärztin nach Untersuchung des Tieres gegen Gebühr ausgestellt werden. Für die Rückreise aus Drittländern nach Deutschland, also wieder zurück in die EU, kann neben dem Heimtierausweis, der Mikrochip-Kennzeichnung und der vorgeschriebenen Tollwutimpfung auch noch eine Tollwuttiter-Bestimmung (Blutuntersuchung) notwendig sein. Bitte informieren Sie sich hierfür auf entsprechenden Seiten des Bundes.

Wenn ein Haustier mittels Transportunternehmen innerhalb der EU verbracht oder in ein Drittland exportiert werden soll, so ist neben den üblichen Dokumenten (z.B. blauer Heimtierausweis bei Hunden und Katzen) ein Traces-Dokument (amtliche Gesundheitsbescheinigung) für den Grenzüberschritt notwendig. Das Zeugnis wird durch eine amtliche Tierärztin nach Untersuchung des Tieres gegen Gebühr ausgehändigt.

Kontakt

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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