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Kreis Düren

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Gewerblicher Personenbeförderungsverkehr mit Taxen und Mietwagen bis zu 9 Personen

Allgemeines

Verkehr mit Taxen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten und mit denen der Unternehmer Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Es besteht Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht.

Verkehr mit Mietwagen ist die entgeltliche Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Der Mietwagenverkehr unterliegt nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei verhandelbar. Nur die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangenen Beförderungsaufträge dürfen durchgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren und ein Bereithalten an öffentlichen Plätzen ist nicht erlaubt.

Antragstellung

Sie möchten entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Personenkraftwagen befördern?

Die Genehmigung können Sie mit folgendem Vordruck beantragen. Bitte senden Sie diesen Antrag mit den erforderlichen Anlagen per Post oder Fax.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

1.    Vollständig ausgefüllter Antrag
2.    Auszug aus dem Handelsregister (Amtsgericht)
3.    Gewerbemietvertrag / Eigentumsnachweis
4.    Gewerbeanmeldung (Gewerbeamt)
5.    Stellplatznachweis (öffentlicher Verkehrsraum nicht möglich, Fotos etc. vorlegen)
6.    Führungszeugnis nach Belegart Null Unternehmer (Bürgerbüro)
7.    Führungszeugnis nach Belegart Null Betriebsleiter (Bürgerbüro)
8.    Auskunft Gewerbezentralregister Unternehmer (Bürgerbüro)
9.    Auskunft Gewerbezentralregister Betriebsleiter (Bürgerbüro)
10.    Auskunft Gewerbezentralregister GmbH (Bürgerbüro)
11.    Auskunft aus dem Fahreignungsregister Unternehmer (Kraftfahrt-Bundesamt)
12.    Auskunft aus dem Fahreignungsregister Betriebsleiter (Kraftfahr-Bundesamt)
13.    Nachweis der fachlichen Eignung (IHK)
14.    Arbeitsvertrag Betriebsleiter
15.    Fahrzeugliste
16.    Fahrzeugschein
17.    BO-Kraft Bescheinigung
18.    Konformitätserklärung (§42 Neu, §41 + TÜV Alt)
19.    Kopie des Personenbeförderungsschein Unternehmer/-in
20.    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
21.    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
22.    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Krankenkasse 
23.    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
24.    Eigenkapitalbescheinigung

Zuständigkeiten

Den Antrag können sie beim Straßenverkehrsamt einreichen, wenn sie ihren Betriebssitz im Kreis Düren haben.

Bearbeitungszeit und Gültigkeitsdauer

Die Bearbeitung des Antrags erfordert ca. 6 Wochen.

Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung beträgt höchstens 5 Jahre und muss dann neu beantragt werden.

Gebühren

Für Taxen:

  • für das erste Fahrzeug 150,- € (zuzüglich Verwaltungsaufwand)
  • für jedes weitere Kraftfahrzeug in demselben Verfahren 40,- € (zuzüglich Verwaltungsaufwand)

Für Mietwagen:

  • für das erste Fahrzeug 60,- € (zuzüglich Verwaltungsaufwand)
  • für jedes weitere Fahrzeug in demselben Verfahren 30,- € (zuzüglich Verwaltungsaufwand)

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Kontakt

Straßenverkehrsamt

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Bildnachweise

  • © Bjoern Wylezich, stock.adobe.com