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Kreis Düren

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Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder

Allgemeines

Bei Diebstahl eines bzw. beider Kennzeichenschilder muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist eine eidesstattliche Versicherung der Halterin / des Halters notwendig.

  • Die Abgabe dieser Erklärung erfolgt persönlich bei der Zulassungsstelle.
  • Bitte bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

In allen Fällen (Verlust oder Diebstahl) ist eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

1. Fahrzeugunterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Geeigneter HU-Nachweis (TÜV-Bericht)

2. Personen- und Nachweisdokumente

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin / des Halters (keine Kopie)
  • Eidesstattliche Verlusterklärung bei Verlust (wird gegenüber dem Urkundsbeamten der Zulassungsstelle abgegeben)
  • oder Diebstahlsanzeige bei Diebstahl

3. Übrig gebliebenes Kennzeichen

Wenn nur ein Kennzeichen verloren oder gestohlen wurde, bringen Sie bitte das noch vorhandene Kennzeichen mit.

Kontakt

Info Zulassungsstelle

Erläuterungen und Hinweise