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Kreis Düren

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Oldtimer-Kennzeichen

Fahrzeuge, deren Erstzulassungsdatum mindestens 30 Jahre zurückliegt, können auf Antrag als Oldtimer zugelassen werden.

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die:

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden
  • vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts eingesetzt werden

Hinweis: Oldtimer benötigen ein Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur, das die Betriebserlaubnis gemäß § 23 StVZO nachweist.

Kennzeichen: Oldtimerfahrzeuge erhalten ein „H“ am Ende der Buchstaben-Ziffern-Kombination.

Erforderliche Unterlagen

Um ein Fahrzeug als Oldtimer anzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

1. Fahrzeugunterlagen

  • Gutachten gemäß § 23 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei angemeldeten Fahrzeugen die Kennzeichenschilder
  • bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

2. Versicherungs- und Steuerunterlagen

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    • Hinweis: Wenn der Steuerzahler abweicht, müssen beide Personen unterschreiben
  • Einverständniserklärung, dass die Zulassungsstelle prüfen darf, ob Gebührenrückstände bestehen

Hinweis: Eine Zulassung ist nicht möglich, wenn Gebührenrückstände aus früheren Zulassungs- oder Verwaltungsvorgängen bestehen.

3. Personen- und Eigentumsnachweise

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin / des Halters (keine Kopie)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug + Vollmacht
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

4. Zulassung auf Minderjährige

  • Nur möglich bei Behinderung des Kindes und Einwilligung beider Eltern
    • Personalausweis + schriftliche Erklärung der Eltern
    • Ausweis + Schwerbehindertenausweis des Kindes
  • Alleinige Personensorge: durch Urteil/Beschluss des Familiengerichts nachzuweisen
  • Kinderausweis: kann beim Einwohnermeldeamt beantragt werden; wird sofort ausgestellt, kann in jedem Alter beantragt werden

Rechtsgrundlage

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