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Kreis Düren

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Halterwechsel

Umschreibung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs auf einen neuen Halter

Erforderliche Unterlagen

Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen im Original mitbringen:

1. Fahrzeugunterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    oder Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • bei angemeldeten Fahrzeugen: aktuelle Version
    • bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: entwertete Version
  • Geeigneter HU-Nachweis (TÜV-Bericht oder Eintragung im Fahrzeugschein/Teil I)

2. Versicherungs- und Steuerunterlagen

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    • Hinweis: Wenn der Steuerzahler nicht der Fahrzeughalter ist, müssen beide Personen unterschreiben (oben und unten im Formular).

3. Identitäts- und Eigentumsnachweise

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin / des Halters (keine Kopie)
  • Bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug und Vollmacht
  • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug

4. Weitere Unterlagen

  • Einverständniserklärung, dass die Zulassungsstelle prüfen darf, ob Gebührenrückstände aus früheren Zulassungsvorgängen bestehen (siehe Hinweis unten)
  • Kennzeichenschilder
    • nur erforderlich, wenn ein abgemeldetes Fahrzeug mit weiterverwendbaren Euro-Kennzeichen (gut lesbar) erneut zugelassen werden soll

Wichtiger Hinweis

Eine Zulassung ist nicht möglich, wenn Gebührenrückstände aus vorherigen Zulassungs- oder Verwaltungsvorgängen bestehen.

Kontakt

Info Zulassungsstelle

Erläuterungen und Hinweise