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Kreis Düren

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Meisterinnen- und Meisterstipendium

Kreis Düren lobt erneut Meisterinnen- und Meisterstipendium aus

Meisterin oder Meister zu werden, ist ein wichtiger Schritt für die persönliche und berufliche Zukunft. Der Weg dorthin erfordert Einsatz, Zeit und Durchhaltevermögen und ist zugleich mit finanziellen Aufwendungen verbunden. Der Kreis Düren möchte daher engagierte Gesellinnen und Gesellen auf diesem Weg unterstützen und legt deshalb bereits zum dritten Mal das Meisterinnen- und Meisterstipendium auf. Ab dem 1. Oktober bis zum 31. Oktober 2026 können sich interessierte Gesellinnen und Gesellen für das Stipendium bewerben.

Das Stipendium umfasst eine Förderung von insgesamt 6.000 Euro, die als einmaliger Betrag ausgezahlt wird. Pro Jahr werden maximal vier Stipendien vergeben. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, ihren Beruf nach bestandener Meisterprüfung für mindestens fünf Jahre im Kreis Düren auszuüben. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Kreisen verpflichten sich bei Zusage einer Förderung zudem, ihren Wohnort in den Kreis Düren zu verlegen. Weitere Voraussetzungen zur Förderung werden in der aktuellen RichtliniePDF-Datei119,57 kB genannt. Sollten die darin genannten Bedingungen nicht eingehalten werden, kann das Stipendium in voller Höhe zurückgefordert werden.

Nach erfolgter und vollständiger Bewerbung werden die Unterlagen an eine Jury weitergeleitet. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter der technischen Berufskollegs des Kreises Düren, der Vereinigten Kreishandwerkerschaft Düren-Euskirchen-Heinsberg, der Handwerkskammer sowie der Kreisverwaltung Düren an. Die Jury prüft und bewertet die eingegangenen Bewerbungen und entscheidet anschließend über die Vergabe der bis zu vier Stipendien.

Die Vergabe erfolgt nicht allein nach Ausbildungsnoten. Entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Die Jury bewertet die Bewerbungen anhand folgender Kriterien:

  • Abschlussnote der Ausbildung
  • Berufsschulabschlussnote
  • Motivationsschreiben
  • Betriebsübernahme oder Neugründung
  • Weiterbildung und Berufserfahrung: Besondere berufliche Erfolge und aussagekräftige Arbeitszeugnisse werden hier bewertet.
  • Persönlicher Hintergrund und soziale Aspekte
  • Ehrenamtliches bzw. gesellschaftliches Engagement

Wichtig für die Auszahlung

Vor der Auszahlung des Stipendiums erhalten die ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten ein Belehrungsschreiben, das unterschrieben werden muss. Darin wird festgehalten, für welche Zwecke das Fördergeld verwendet werden darf, damit das Stipendium nicht mit einem möglichen Aufstiegs-BAföG gegengerechnet wird. Das Meisterinnen- und Meisterstipendium ist bei der Beantragung von Aufstiegs-BAföG als Einkommen anzugeben.

Jetzt bewerben

Bewerbungen sind ab dem 1. Oktober bis zum 31. Oktober 2026 ausschließlich unter folgendem Link (Öffnet in einem neuen Tab) möglich. Die vollständigen Voraussetzungen, die benötigten Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen sind der RichtliniePDF-Datei119,57 kB zum Meisterinnen- und Meisterstipendium des Kreises Düren zu entnehmen.

 

Herr Wolff
Teamleitung

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  • Dürbaum - Kreis Düren